zuletzt geändert / ergänzt 01.06.2015
Hunde die am Training teilnehmen müssen in jedem Fall haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
Die Professional-Dog-School sowie der Trainer übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch falsche Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen sowie für Schäden und Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen, sofern sie nicht auf eine Fehlentscheidung oder eines Fehlverhaltens des Trainers zurückzuführen sind.
Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt maßgeblich auch von der Mitarbeit des jeweiligen Teilnehmers ab, deshalb können wir keine Erfolgsgarantie geben.
Da ich Trainingsstunden auch “vor Ort” anbiete, sind vereinbarte Termine verbindlich und begründen einen Auftrag des jeweiligen Teilnehmers an die Professional-Dog-School. Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Nicht rechtzeitig oder garnicht abgesagte Termine begründen ein Ausfallhonorar. Das Ausfallhonorar für vereinbarte Trainingsstunde beträgt die Hälfte Ihres Wertes zzgl. entstandener An- und Abfahrtkosten.Bei Kündigung eines regelmäßigem Gruppentraining/ Monatsabo besteht eine 1 monatige Kündigungsfrist. Diese muß schriftlich eingereicht werden.
Erscheint der Teilnehmer nicht pünktlich am vereinbarten Treffpunkt ist der Trainer verpflichtet maximal 15 Minuten zu warten, danach gilt die vereinbarte Trainingsstunde als “nicht abgesagt”.
Bei Vereinbarung von Einzeltraining kommt ein Vertrag lediglich durch eine gegenseitige Terminvereinbarung für jeweils eine Unterrichtsstunde zustande und bedarf daher keiner besonderen Form.
Beim Erwerb einer 5er Karte für das Einzeltraining sowie der Buchung eines Welpensozialisierungskurses, Junghundekurses kommt eine Vertragsbindung für die gesamten Trainingseinheiten / Kursdauer zustande.
Der Trainer der Professional-Dog-School behaltet sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. Ich bin bemüht, einen etwaigen Unterrichtsausfall rechtzeitig bekannt zu geben.
Bei Problemhunden erfolgt in jedem Fall vor Beginn der ersten Trainingsstunde ein Erstgespräch. Das Erstgespräch dient der Problemanalyse und ist erforderlich, um die Zielsetzung zu definiert und die Möglichkeiten zum Erreichen dieser Ziele zu erörtern.
Bricht ein Teilnehmer von sich aus eine Unterrichtsstunde ab oder nimmt seinen gebuchten Kurs/Gruppenstunden nicht in Anspruch, egal aus welchen Gründen, erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Beträge.
Während des Trainings gilt die Leinenpflicht, Leinen dürfen nur auf Anweisung des Trainers abgenommen werden.
Es sind zu jeder Unterrichtsstunde ausreichend Tüten, hinsichtlich der Kotaufnahmepflicht der Gemeinden mitzubringen.
Sollten einzelne Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der AGB davon unberührt.
Der Gerichtsstand ist Braunschweig
Zuständiges Finanzamt: Braunschweig, Wilhelmstr. 4
Steuer ID: DE 49021537844